Negativer Schufaeintrag – was ist das?

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Stellen Sie sich vor, Sie schulden einem oder mehreren Anbietern, Unternehmen oder Privatpersonen Geld. Können Sie diese Schuld über einen längeren Zeitraum nicht begleichen, so werden diese Schulen zunächst abgemahnt. Dies wir Ihnen noch nicht negativ eingetragen, bzw. übermittelt. Können Sie die Schulden auch nachdem Sie abgemahnt worden sind nicht begleichen, so wird ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet. Meist sind Kontopfändungen die Folge. Die Daten werden schließlich der Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, übermittelt. Heutzutage ist es üblich, dass vor Vertragsabschlüssen, beispielsweise wenn Sie einen Miet, – oder Handyvertrag abschließen wollen, eine Schufa-Auskunft verlangt wird. Auch bestimmte Online-Versandhäuser prüfen Ihre eingegebenen Daten, meist müssen Sie einer Bonitätsprüfung zustimmen. Sind Sie negativ in der Schufa vermerkt, so können Sie für sämtliche Verträge abgelehnt werden. Sinn hinter der ganzen ist, dass Vertragspartner sicher gehen wollen, dass Sie sich auch möglichst an die Vertragsvereinbarungen halten können. Wenn Sie nicht liquide sind und Ihr Vertragspartner einen Vertrag mit Ihnen eingeht, so riskiert dieser, auf seinen Kosten sitzen zu bleiben. Das gilt für sämtliche Verträge in denen Sie sich zu einer monatlichen Zahlung über mehrere Monate oder Jahre verpflichten.